Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:
Feinstich Tattoo
Celine Kitta
Niedermühlenstrasse 4
32130 Enger
Tel: 01728939100
E-Mail: info@feinstich-enger.de
USt-Id Nr.: DE258493791
Gerichtsstand: Herford
Allgemeine Geschäftsbedingungen/Haftungsausschluss
Firma Feinstich Tattoo, Inhaberin Celine Kitta
Niedermühlenstrasse 3, 32130 Enger
USt.Nr.: DE 358493791
Niedermühlenstrasse 3, 32130 Enger
USt.Nr.: DE 358493791
§1 Verbindlichkeit des Termins
Der vereinbarte Termin ist verbindlich und exklusiv für die Kundin/den Kunden reserviert. Für diesen Zeitraum hält die Tätowiererin die Arbeitsmittel und die Zeit vor. Eine kurzfristige Weitergabe oder ein Tausch mit anderen KundInnen ist nicht möglich. Die Beauftragung beinhaltet die Beratung, Designerstellung sowie die Durchführung der Tätowierung. Es wird ein Dienstleistungsvertrag erstellt.
§2 Anzahlung
Zur verbindlichen Terminreservierung wird eine Anzahlung in Höhe von mindestens 50€ (bei Kurzterminen) bzw. 25% des Gesamtpreises fällig. Diese wird quittiert und am Tattoo-Termin verrechnet. Bei Nicht-Erscheinen oder verspäteter Absage wird die Anzahlung als Aufwandsentschädigung/Ausfallvergütung einbehalten. Bei Terminvereinbarung über Social Media oder andere Wege wird die Anzahlung in Rechnung gestellt. Diese muss innerhalb von 7 Tagen beglichen werden, andernfalls verfällt der Termin.
§3 Nicht-Erscheinen/kurzfristige Absage
Die Kundin/der Kunde ist verpflichtet mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin abzusagen. Dies kann sowohl schriftlich , als auch mündlich geschehen. Bei kurzfristiger Absage (unter 48 Stunden) oder Nicht-Erscheinen ohne vorherige Absage gerät die Kundin/der Kunde in Annahmeverzug. In diesem Fall ist das Tattoostudio berechtigt gemäß §615BGB die geleistete Anzahlung als Ausfallvergütung einzubehalten. Sollte aus Vertrauenvorschuss zum Kunden keine Anzahlung geleistet worden sein, wird diese entsprechend in Rechnung gestellt.
§4 Terminverschiebung
Sollte es der Kundin/dem Kunden mehrfach nicht möglich sein den Termin wahrzunehmen, kann der Termin maximal zwei mal verschoben werden. Bei der dritten Verschiebung verfällt die Anzahlung und eine neue ist fällig. Dies deckt den Aufwand der Neuterminierung und Organisation.
§5 Verspätetes Erscheinen
Erscheint die Kundin/der Kunde verspätet, besteht kein Anspruch auf Verlängerung des Termins. Kann die Tattoositzung aufgrund der Verspätung nur teilweise durchgeführt werden, so ist der vereinbarte Preis in vollem Umfang zu zahlen. Kann die Tattoositzung aufgrund der Verspätung nicht durchgeführt werden wird die Anzahlung einbehalten.
§6 Rücktritt durch das Studio
Das Studio ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
- falsche Angaben zum Gesundheitszustand gemacht wurden
- Alkohol- oder Drogenmissbrauch vorliegt
- hygienische oder sicherheitsrelevante Gründe entgegenstehen
- Betäubungscreme auf der zu tätowierende Stelle verwendet wurde
- das Design nicht im künstlerischen Stil der Tätowiererin umgesetzt werden soll
In jedem dieser Fälle besteht kein Anspruch auf Durchführung der Tätowierung, die Nazahlung wird entsprechend einbehalten, da ein Verdienstausfall vorliegt.
§7 Designerstellung
Die Kundin/der Kunde hat 1-2 Tage vor dem Termin Einsicht in das Design, sofern nicht anders vereinbart. Das Design wird lediglich auf Nachfrage auf dem vereinbarten Kommunikationsweg versandt. Bei den Design handelt es sich ausschließlich um individuelle Entwürfe, das Urheberrecht liegt auf unbestimmte Zeit bei der Erstellerin Celine Kitta (Inhaberin Feinstich Tattoo). Sollte ein Design an andere Tattoostudios weitergeleitet werden und auch dort durchgeführt werden liegt eine Urheberrechtsverletzung vor. In diesem Falle wird der vereinbarte Gesamtpreis des Tattoos in Rechnung gestellt und entsprechend Klage eingereicht. Kommen Tätowiererin und die Kundin/der Kunde nicht überein und der Termin wird daraufhin abgesagt, so wird für den Entwürf/die Entwürfe eine Rechnung erstellt. Der Stundenlohn liegt bei 100,00€ (inkl.19%MwSt.) und kann über das Programm nachgewiesen werden. Die Stundenberechnung wird dabei aufgerundet, da Recherchearbeit dort nicht angezeigt wird.
§8 Preisgestaltung
Die Preise werden individuell gestaltet. Die Kundin/der Kunde wird bei dem Beratungsgespräch bzw. schriftlich über den Preis informiert. Dieser wird entweder auf Stundenbasis (pro angefangener halber Stunde) oder auf Sitzungspreis berechnet (Festpreis). Sollte während der Erstellung des Designs ein erhöhter Aufwand auffallen, so ist es der Tätowiererin vorbehalten den Preis nach oben zu korrigieren.
§9 Terminvorbereitung
Es liegt in Verantwortung der Kundin/des Kunden ausgeschlafen, gesund und nüchtern zu seinem Termin zu erscheinen.
- Vor dem Termin sollte eine sättigende, ausgewogene Mahlzeit eingenommen werden
- Einen Tag vor dem Termin sollte auf übermäßigen Konsum von Koffein, Alkohol und Drogen verzichtet werden.
- Von der Einnahme von Medikamenten, die die Blutgerinnung beeinflussen, sollte abgesehen werden. Handelt es sich um eine dauerhafte Medikation ist dies im Vorhinein mit der Tätowiererin abzusprechen und ggf. in Absprache mit einem Arzt abzusetzen.
- Sonnenbaden oder Solarium sollte vermieden werden, um keinen Sonnenbrand zu riskieren.
- Dunkle, alte Kleidung ist empfehlenswert, das Tattoostudio übernimmt keine Haftung für verschmutzte Kleidung durch Farbe oder Reinigungsmittel.
- Von Betäubungscreme oder Gel ist unbedingt abzusehen.
§10 Einverständniserklärung
Die Kundin/der Kunde verpflichtet sich die Einverständniserklärung wahrheitsgemäß auszufüllen und zu unterschreiben. Sämtliche Haftungsansprüche sind damit abgegolten.
Die Kundin/der Kunde verpflichtet sich die Einverständniserklärung wahrheitsgemäß auszufüllen und zu unterschreiben. Sämtliche Haftungsansprüche sind damit abgegolten.
11§ Coverup/Touch Up/Korrektur
Es wird keine Garantie für die Abdeckung eines alten Motivs übernommen. Nach der Abheilung kann das Ergebnis abweichen und alte Teile wieder zum Vorschein kommen. Es wird keine Haftung für eventuelle Wechselwirkungen übernommen. In Ausnahmefällen werden Fremdarbeiten korrigiert, dies geschieht lediglich im Rahmen der Möglichkeiten. Grundsätzlich wird aber von dem Nachstechen von Fremdarbeiten abgesehen.
12§ Pflegeempfehlungen
Die Verantwortung in Sachen Nachsorge obliegt allein der Kundin/dem Kunden. Eine Empfehlung wird nach dem Termin mündlich ausgesprochen und ist digital über die Homepage www.feinstich-enger.de zu finden. Für eine Missachtung der Pflegeanleitung wird keine Haftung übernommen.
§13 Nachsorge/Nachstechen
Die Kundin/der Kunde verpflichtet sich dazu das abgeheilte Tattoo innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Termon vorzuzeigen. Sollte ein Nachstechen nötig sein ist dies kostenfrei. Sollte das Vorzeigen außerhalb der Frist geschehen, so ist das Nachstechen zu bezahlen.
§14 Bezahlung
Die vereinbarte Entlohnung ist nach Beendigung der Sitzung entweder bar, oder per EC-Karte in voller Höhe zu leisten. Eine Bezahlung per Überweisung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Eine Ratenzahlung wird nicht angeboten. Alle Preise sind in Euro und inklusive 19% Mehrwertsteuer.
§15 Sonstige Bestimmungen
Das Tattoostudio behält sich vor Motive oder KundInnen unbegründet abzulehen. Grundsätzlich werden nur Personen tätowiert, die das 18.Lebensjahr vollendet haben.
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